Coronavirus: Empfehlungen an Kirchen
Ob und wie der Gottesdienst stattfinden kann
Stand: 28.2.2020, 18h45
Das Coronavirus hat die Schweiz erreicht und den Bund veranlasst, Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden bis Mitte März zu verbieten. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA ruft ihre Kirchen und Gemeinden auf, Ruhe zu bewahren und mit Blick auf die sonntäglichen Gottesdienste die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Behörden zu beachten. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Informationen.
Zürich, 28. Februar 2020 – Mit dem Verbot von privaten wie öffentlichen Grossveranstaltungen ab 1000 Personen haben die Bundesbehörden heute zu einer aussergewöhnlichen Massnahme gegriffen. Inwiefern Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden noch durchgeführt werden dürfen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Kantone. Für die Kirchen in der Schweiz heisst das mit Blick auf die sonntäglichen Gottesdienste, dass sie sich an den Regelungen ihres Kantons zu orientieren haben. Die SEA hat die bis dato bekannten kantonalen Vorgaben (Deutschschweiz) zusammengestellt. Da sich die Lage aber schnell verändern kann, empfiehlt sie den Kirchen, sich fortlaufend bei der zuständigen Stelle des Kantons zu informieren.
Im Zweifelsfall zuhause bleiben
Wenn der Gottesdienst stattfinden kann, sind die Kirchen und ihre Besucher aufgerufen, sich an die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG zu halten. Das heisst konkret, dass Personen mit Symptomen des Coronavirus wie Atembeschwerden, Fieber und Husten zuhause bleiben sollten, dass die Hände häufig und gründlich gewaschen werden, insbesondere nach Begrüssungsritualen, und in die Armbeugen oder ein Taschentuch gehustet/geniest werden sollte.
Die SEA empfiehlt darüber hinaus, in den kommenden zwei Wochen auf das Abendmahl vorsichtshalber zu verzichten.
Für Kantone, welche keine näheren Vorschriften kommuniziert oder keine Hotline installiert haben, wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Hotline des Bundes: Tel. 058 463 00 00.
Aargau
https://www.ag.ch/coronavirus Bewilligung ab 150 Personen nötig (Gesuchsformular)
Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden
https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit/
Empfehlung des kantonsärztlichen Dienstes zur Absage, wenn mehrere 100 Personen zusammenkommen. Es gibt derzeit aber noch kein kantonales Verbot. Hotline AR: 071 353 64 57 – Hotline AI: 071 788 73 34
Bern
https://www.be.ch/corona Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter nachweisen können, dass keine Personen anwesend sind, die in den vorangehenden 14 Tagen aus betroffenen Regionen angereist sind, und dass bekannt ist, wer an den Veranstaltungen anwesend ist. Hotline BE: 0800 634 634
Basel Stadt
https://www.coronavirus.bs.ch/ Bewilligung ab 200 Personen nötig. Hotline BS: 061 267 90 00
Baselland
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-dienst/aktuelles ab 200 Personen in Absprache mit kantonalen Behörden. Hotline BL: 0800 800 112
Glarus
https://www.gl.ch/public-newsroom/details.html/31/news/12235
Veranstaltungen mit Personen unter 1000 Personen können solange stattfinden, als im Kanton Glarus keine Menschen positiv auf das Coronavirus getestet werden. Hotline GL: 055 645 67 00
Graubünden
https://www.gr.ch/coronavirus Öffentliche und private Veranstaltung mit unter 1000 Teilnehmenden ohne überregionalen Charakter und/oder internationale Beteiligung: Die Veranstalter sind verpflichtet mit den kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung bezüglich der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen (Kontaktformular).
Freiburg -> BAG
Luzern
https://www.lu.ch/ Für alle übrigen Veranstaltungen im Kanton Luzern müssen die Veranstalter eine Risikoabwägung vornehmen. Wer nicht auf die Durchführung einer Veranstaltung verzichten will, hat sie deshalb unter der Telefon-Nr. 041 228 73 84 vorgängig zu melden.
Nidwalden
https://www.nw.ch/aktuellesinformationen/62918
Das zuständige Gesundheitsamt empfiehlt Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern, diese mittels aufgehängten Plakaten des Bundesamtes für Gesundheit sowie entsprechenden Durchsagen auf die wichtigsten Hygiene- und Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Hotline NW: 041 618 76 02
Obwalden -> BAG
St. Gallen
https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html Unter 1000 Personen: zusammen mit dem Kanton eine Risikoabwägung vornehmen (info.kantonsarztamt@sg.ch)
Schaffhausen
analog ZH
Solothurn
https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/gesundheitsamt/kantonsaerztlicher-dienst/infektionskrankheiten/neues-coronavirus/ Ab 100 Personen empfiehlt der Sonderstab eine restriktive Risikoabwägung. Für eine Durchführung ist der Veranstalter verpflichtet, mit dem Kanton Rücksprache zu nehmen. Es erfolgt eine Risikobeurteilung via Hotline (0800 112 117).
Schwyz -> BAG
Thurgau -> BAG
Uri
www.ur.ch/coronavirus Veranstaltungen mit Teilnehmenden, die namentlich oder persönlich bekannt sind (Teilnehmerliste, Mitglieder oder Vereinsanlass), können ohne zusätzliche Risikoabwägung durchgeführt werden. Bei allen übrigen Veranstaltungen müssen die Organisatoren eine Risikoabwägung vornehmen und dazu ein Formular ausfüllen.
Wallis -> BAG
Zug
https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit/aktuell/coronavirus-massnahmen-im-kanton-zug Für alle Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen Behörde via Hotline des Kantons Zug eine Risikoabwägung treffen, ob der Anlass durchgeführt werden kann. Hotline ZG: 041 728 49 00
Zürich
https://gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/coronavirus.html Hotline ZH: 0800 044 117
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Marc Jost, SEA-Generalsekretär, Tel. 076 206 57 57, mjost@each.ch
Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) ist eine Bewegung von Christinnen und Christen aus reformierten Landeskirchen, Freikirchen und christlichen Organisationen. In der Romandie tritt der französischsprachige Teil der Evangelischen Allianz als «Réseau évangélique suisse» auf. Die SEA besteht gesamtschweizerisch zurzeit aus 83 Sektionen mit rund 640 Gemeinden und über 230 christlichen Werken. Die Basis der SEA wird auf 250‘000 Personen geschätzt. Die SEA ist eine von weltweit 130 Evangelischen Allianzen mit schätzungsweise 600 Millionen Gleichgesinnten.
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Co-Präsident SEA(-RES) (Deutschschweiz): Dr. Wilf Gasser, Bern, 079 645 29 44, wi.gasser@bluewin.ch
Co-Präsident (SEA-)RES (Westschweiz): Jean-Luc Ziehli, Lausanne, 079 213 30 73, jl.ziehli@evangelique.ch
Generalsekretär SEA (Deutschschweiz): Marc Jost, Thun, 076 206 57 57, mjost@each.ch
Generalsekretär SEA (Deutschschweiz): Matthias Spiess, Zürich, 043 344 72 00, mspiess@each.ch
Direktor RES (Westschweiz): Christian Kuhn, Bellerive, 079 343 59 86, c.kuhn@evangelique.ch
Kommunikation SEA (Deutschschweiz): Daniela Baumann, Zürich, 043 366 60 82, dbaumann@each.ch