Schutzkonzept kirchliche Veranstaltungen für Freikirchen nach dem Lockdown
Grundsatz
Wir befinden uns im Status der besonderen Lage (Art. 6 Epidemiengesetz). Es gilt ein eigenverantwortliches Handeln. Verantwortlich für die Umsetzung der Schutzmassnahmen sind die Kantone. Priorität hat immer die Weisung des Kantons. Es gelten immer die restriktiveren Massnahmen (z.B. bei Veranstaltungsgrösse). Die Abstands- und Hygieneregeln und Schutzkonzepte bleiben zentral und sollen helfen, Neuansteckungen und damit einen Wiederanstieg der Fallzahlen zu verhindern. Das Schutzkonzept und das FAQ fusst auf der Covid-19-Verordnung besondere Lage:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201774/index.html
Da die konkreten Massnahem sehr häufig angepasst werden, wird von Freikirchen.ch laufend ein FAQ mit der neuesten Fragestellung geschrieben und die aktuellsten Handlungsanleitungen aufgenommen. Das FAQ ist gekennzeichnet mit Datum und befindet sich nach dem Schutzkonzept unten zum Download. Es ergänzt das Schutzkonzept und muss in den Gemeinderäumlichkeiten aufliegen.
AHAL für Freikirchen und deren Veranstaltungen
A –> Abstand halten
H –> Hygienemassnahmen einhalten
A –> Alltagsmasken tragen (durchgehend für freikirchliche Veranstaltungen)
L –> Lüften
Weitere Informationen: Peter Schneeberger, Präsident Dachverband Freikirchen.ch
Büro: +41 43 288 62 17 Mobil: +41 79 272 96 46 E-Mail: peter.schneeberger@feg.ch
DOWNLOAD
Hier finden Sie das Schutzkonzept und weitere Dokumente zum Download (für Französisch und Italienisch siehe weiter unten):
PLAN DE PROTECTION
Plusieurs d’informations: cliquez ci
PIANO DI PROTEZIONE E FAQ
TICKETING-APP QUICKTICKET
Gästezahl einfach kontrollieren – QuickTicket ist eine webbasierte App, welche es erlaubt, die Anzahl der Gäste an einer Veranstaltung zu kontrollieren und einzuschränken. Hier alle Infos und den Zugang zur App: https://www.quickticket.ch/