• Reto Lussi
    Pastor der GvC Winterthur und Delegierter der GvC Bewegung
    WeitherzigmitmeinenMitmenschenumgehen

    In meiner Freikirche erlebe ich einen lebendigen Glauben, der mir immer wieder neue Hoffnung schenkt und mich dazu inspiriert, weitherzig mit meinen Mitmenschen umzugehen.

  • Daniele Scarabel
    Pfarrer der Viva Kirche Locarno und Präsident des Tessiner Freikirchenverbandes (FCELT)
    Gottganzheitlich&persönlichbegegnen

    Meine Freikirche ist für mich ein Ort, an dem ich Gott ganzheitlich und persönlich begegnen kann. Diese Begegnung befähigt mich, andere Menschen zu Jesus Christus hinzuführen.

  • Thomas Gerber
    Vorstandsmitglied Evangelisches Gemeinschaftswerk (EGW)
    DerGlaubeanJesusprägtmeinenAlltag

    In Freikirchen und Gemeinschaften erlebe ich, wie der Glaube an Jesus meinen Alltag prägt. Aus den Begegnungen sind Freundschaften entstanden, durch die ich wachsen und reifen kann.

  • Thomas Eggenberg
    Dr. theol., Pastor, Präsident BewegungPlus
    Wertschätzung&Entfaltungerleben

    In meiner Freikirche bin ich zu Hause, erlebe gegenseitige Wertschätzung und Entfaltung. Die grosse Vielfalt an unterschiedlichsten Menschen empfinde ich als grosse Bereicherung.

  • Brigitte Moser
    Pfarrerin der EMK Thun – Heiligenschwendi, Distriktsvorsteherin der EMK / Distrikt Bern
    GlaubehatHandundFuss

    Meine Kirche unterstützt und fördert mich in meiner Beziehung – zu Gott, zu mir selbst und zu meiner Mitwelt.  Das lässt mich praktisch werden, denn Glaube hat Hand und Fuss.

Neues Datenschutzgesetz ab 01. September 2023

Grundsatz

Gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz (DSG):

Um eine Verletzung der Persönlichkeit zu vermeiden, verpflichtet das DSG dazu, die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen (Art. 12 und 13 DSG). Das DSG definiert Personendaten als alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Art. 3 lit. a DSG). Wer schützenswerte Personendaten unbefugt bekannt gibt, von denen er bei der Ausübung seines Berufes, der die Kenntnis solcher Daten erfordert, erfahren hat, wird auf Antrag mit Busse bestraft (Art. 35 DSG).

Verantwortlichkeiten

Auf den 01. September 2023 wird das neue Datenschutzgesetz eingeführt. Der Dachverband Freikirchen.ch hat für die Umsetzung in den Gemeinden Unterlagen erstellt. Hier ein kurzer Überblick:

  • «Einführung revidiertes Datenschutzgesetz …»
    • Ist das Einführungsdokument und zeigt ganz kurz, um was es geht.
  • Reglement Datenschutz für freikirchliche Gemeinden Version 30.05.2023
    • Interne Datenschutzrichtlinie für die Gemeinde mit umfassendem Reglement. Es enthält neben vielen allgemeinen Artikeln zum DSG auch Ausführungsbestimmungen und Anwendungsbeispiele zum DSG und Persönlichkeitsrechte.
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Version 22.05.2023
    • Ist eine kurze Tabelle, die wie die Datenschutzerklärung auf der Website der Gemeinden veröffentlicht wird.
  • Datenschutzerklärung Version 22.05.2023
    • Externe Datenschutzrichtlinie für die Website, die unter dem Begriff Datenschutzrichtlinie in der Fusszeile veröffentlicht wird
  • Merkblatt Version 01.06.2023
    • Umfassendes Dokument mit Begriffsklärungen, um was es beim neuen DSG geht. In diesem Merkblatt sind auf Seite 8 auch Mindestanforderungen für eine Gemeinde aufgeführt, was sie bis am 01.09.2023 umsetzen muss.

Alle Dokumente dürfen von den Gemeinden/Gemeindeverbände einfach angepasst werden. Zur Umsetzung sind darum alle Änderungsstellen gelb markiert. Die Dokumente werden von der AEM und vom Dachverband Freikirchen.ch aktuell gehalten.

Checkliste neues Datenschutzgesetz für eine Ortsgemeinde

  • Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten?
  • Haben Sie einen Überblick über Ihre Datenverarbeitungsaktivitäten (Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten)?
  • Haben Sie eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung auf der Website? (Mit dieser Erklärung wird den Anspruchsgruppen kommuniziert, was mit den Daten passiert)
  • Haben Sie konkrete Unterstützung beim Zugriff auf die Daten?
  • Haben Sie gute Routinen, um Daten auf dem neuesten Stand zu halten, veraltete Daten zu löschen?

Dokumente

Diese Checkliste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Dachverband Freikirchen.ch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und schliesst eine Haftung für die Checkliste und für die Dokumente zum Datenschutzgesetz aus.

Weitere Infos, Checklisten und Merkblätter zum revidierten Datenschutzgesetz sind auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Missionen (AEM) zu finden: https://aem.ch/datenschutzgesetz/