Neues Datenschutzgesetz ab 01. September 2023
Grundsatz
Gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz (DSG):
- Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (SR 231.1; DSG)
- neues Bundesgesetz über den Datenschutz Inkrafttreten am 1. September 2023 (AS 2022 491; nDSG)
Um eine Verletzung der Persönlichkeit zu vermeiden, verpflichtet das DSG dazu, die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen (Art. 12 und 13 DSG). Das DSG definiert Personendaten als alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Art. 3 lit. a DSG). Wer schützenswerte Personendaten unbefugt bekannt gibt, von denen er bei der Ausübung seines Berufes, der die Kenntnis solcher Daten erfordert, erfahren hat, wird auf Antrag mit Busse bestraft (Art. 35 DSG).
Verantwortlichkeiten
Auf den 01. September 2023 wird das neue Datenschutzgesetz eingeführt. Der Dachverband Freikirchen.ch hat für die Umsetzung in den Gemeinden Unterlagen erstellt. Hier ein kurzer Überblick:
- «Einführung revidiertes Datenschutzgesetz …»
- Ist das Einführungsdokument und zeigt ganz kurz, um was es geht.
- Reglement Datenschutz für freikirchliche Gemeinden Version 30.05.2023
- Interne Datenschutzrichtlinie für die Gemeinde mit umfassendem Reglement. Es enthält neben vielen allgemeinen Artikeln zum DSG auch Ausführungsbestimmungen und Anwendungsbeispiele zum DSG und Persönlichkeitsrechte.
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Version 22.05.2023
- Ist eine kurze Tabelle, die wie die Datenschutzerklärung auf der Website der Gemeinden veröffentlicht wird.
- Datenschutzerklärung Version 22.05.2023
- Externe Datenschutzrichtlinie für die Website, die unter dem Begriff Datenschutzrichtlinie in der Fusszeile veröffentlicht wird
- Merkblatt Version 01.06.2023
- Umfassendes Dokument mit Begriffsklärungen, um was es beim neuen DSG geht. In diesem Merkblatt sind auf Seite 8 auch Mindestanforderungen für eine Gemeinde aufgeführt, was sie bis am 01.09.2023 umsetzen muss.
Alle Dokumente dürfen von den Gemeinden/Gemeindeverbände einfach angepasst werden. Zur Umsetzung sind darum alle Änderungsstellen gelb markiert. Die Dokumente werden von der AEM und vom Dachverband Freikirchen.ch aktuell gehalten.
Checkliste neues Datenschutzgesetz für eine Ortsgemeinde
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten?
- Haben Sie einen Überblick über Ihre Datenverarbeitungsaktivitäten (Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten)?
- Haben Sie eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung auf der Website? (Mit dieser Erklärung wird den Anspruchsgruppen kommuniziert, was mit den Daten passiert)
- Haben Sie konkrete Unterstützung beim Zugriff auf die Daten?
- Haben Sie gute Routinen, um Daten auf dem neuesten Stand zu halten, veraltete Daten zu löschen?
Dokumente
Diese Checkliste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Dachverband Freikirchen.ch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und schliesst eine Haftung für die Checkliste und für die Dokumente zum Datenschutzgesetz aus.
Weitere Infos, Checklisten und Merkblätter zum revidierten Datenschutzgesetz sind auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Missionen (AEM) zu finden: https://aem.ch/datenschutzgesetz/